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Recht auf Teilnahme an der Hauptversammlung

Die Hauptversammlung ist die Versammlung der Aktionäre und findet im Allgemeinen einmal jährlich in den ersten acht Monaten nach Ablauf des Geschäftsjahres statt.

Aufgabe der Hauptversammlung ist die Beschlussfassung in allen von Gesetz und Satzung bestimmten Fällen, z. B. über die Verwendung des Bilanzgewinns, Kapitalerhöhungen, Satzungsänderungen und über die Entlastung des Vorstands und des Aufsichtsrats.

Das Kreditinstitut, bei dem der Aktionär sein Depot unterhält, wird über die Einberufung der Hauptversammlung, die Tagesordnung sowie über Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären informiert und kann eigene Vorschläge für die Ausübung des Stimmrechts unterbreiten.

Zum Besuch der Hauptversammlung ist oft eine Eintrittskarte erforderlich, die von der Depotbank auf Wunsch zur Verfügung gestellt wird. Hat die Aktiengesellschaft Namensaktien ausgegeben und führt sie selbst das Aktionärsregister, so informiert die Gesellschaft ihre Aktionäre über die Einberufung der Hauptversammlung und stellt Eintrittskarten zur Verfügung.

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