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Börsenreife

Die Börsenreife setzt sich aus einer formellen und einer wirtschaftlichen Komponente zusammen. Formell kann eine AG als börsenreif bezeichnet werden, wenn sie den Voraus­setzungen zur Zulassung von Wertpapie­ren zum Börsenhandel genügt. Wirtschaft­lich wird die Börsenreife determiniert durch Einschätzung der AG in erster Linie durch Banken und Anleger.

Wird einer AG Börsenreife zugesprochen, hat sie in der Regel die Möglichkeit, durch Emission und Zulassung ihrer Aktien zum Börsenhandel ihren Kapitalbedarf zu decken (going pub­lic).

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