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Depot

Ein Depot ist eine Bezeichnung für die bei einer Bank zur Verwahrung hinterlegten Sachen, vor allem Wertpapie­re. Bei den Banken wird zwischen offenen und verschlossenen Depots unterschie­den:

Bei ersteren werden die Wertgegen­stände der Bank offen übergeben, so dass auch die Depotverwaltung möglich ist. Beim verschlossenen Depot werden die Gegenstände (z. B. neben Effekten auch Gold, Schmuckstücke, Urkunden) in ver­schlossenen Behältnissen der Bank zur Verwahrung anvertraut (Safe).

Im Wert­papiergeschäft unterscheidet man zwi­schen Sonderverwahrung und Sammel­verwahrung (Sammeldepot):

Bei Sonder­verwahrung (Streifbandverwahrung) werden die Wertpapiere für jeden Hinter­leger gesondert aufbewahrt. Der Hinterle­ger behält damit das Eigentum an den deponierten Stücken (depositum regulä­re). Bei Sammelverwahrung werden die deponierten Stücke der Kunden unge­trennt mit gleichartigen Stücken anderer Kunden und auch der Depotbank selbst verwahrt. Hier erlischt das Eigentum an bestimmten Stücken und wird durch einen Miteigentumsanspruch an dem Gesamt­depot sowie Herausgabeanspruch auf gleichwertige Stücke ersetzt (depositum irreguläre).

Werden die Wertpapiere bei bestimmten Sammelbanken aufbewahrt (Drittverwahrung), liegt Girosammelver­wahrung vor, wozu eine besondere Ermächtigung des Kunden erforderlich ist. Die meisten Kunden, die Wertpapiere erwerben, belassen diese heute zur Ver­wahrung bei ihrer Bank. Dies hat für die Kunden wesentliche Vorteile. Der Wertpapiereigentümer ist dadurch vor allem gegen den Verlust der Papiere, z. B. durch Diebstahl oder Feuer, geschützt. Auch ist die Verwaltung der Wertpapiere für ihn einfacher, da die Fälligkeitstermine für Zinsen und Dividenden, Auslosungen, Aufforderungen zur Ausübung von Be­zugsrechten, HV-Termine usw. von der Bank ohne besonderen Auftrag wahrge­nommen werden.

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