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Namensaktien

Namensaktien werden immer auf den Namen des Aktionärs in das Aktienregister der Aktiengesellschaft eingetragen.

Beim Kauf einer Namensaktie werden Name, Geburtsdatum, Adresse und Anzahl der gehaltenen Aktien eingetragen, so dass dem Unternehmen der Kreis der Aktionäre namentlich bekannt ist.

Nur diese können daher in der Regel Aktionärsrechte selbst oder durch Bevollmächtigte wahrnehmen.

Jeder Aktionär kann von der Gesellschaft Auskunft über die zu seiner Person im Aktienregister eingetragenen Daten verlangen. Mitteilungen zu Hauptversammlungen erhält der Aktionär in der Regel direkt von der Gesellschaft.

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