Adjektion
Der Begriff Adjektion beschreibt in älteren Dokumenten die Zulage zu einem Geldbetrag, zumeist in Zusammenhang mit Vertragsverhandlungen und Versteigerungen.
Der Begriff Adjektion beschreibt in älteren Dokumenten die Zulage zu einem Geldbetrag, zumeist in Zusammenhang mit Vertragsverhandlungen und Versteigerungen.