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Stimmrecht eines Aktionärs

Das wichtigste Recht in einer Aktiengesellschaft, über das ein Aktionär verfügt, ist das Stimmrecht. Dieses Recht räumt die Beteiligung an den Beschlussfassungen der Hauptversammlung ein.

Jeder Aktionär hat pro Aktie eine Stimme. Die stimmberechtigten Aktien werden als Stammaktien bezeichnet. Kein Stimmrecht oder ein nur auf Ausnahmefälle beschränktes Stimmrecht haben die Eigentümer von Vorzugsaktien. Dieser Nachteil wird oft durch eine Besserstellung bei der Dividende ausgeglichen.

Das Stimmrecht eines Aktionärs kann wahlweise persönlich wahr genommen, eine andere Person oder eine Institution mit der Ausübung des Stimmrechts schriftlich beauftragt, werden.

Wichtiger Hinweis: Die Rechte, über die Sie als Aktionär einer ausländischen Aktiengesellschaft verfügen, bestimmen sich nach der Rechtsordnung des jeweiligen Landes.

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