Aktienarten - Welche Aktienformen gibt es?
Das Aktiengesetz (AktG) unterscheidet Aktienarten nach ihrer Übertragbarkeit, nach den verbrieften Rechten der Aktionäre, nach der Beteiligungsart am Grundkapital sowie nach sonstigen Besonderheiten.
Die gebräuchlichste Aktienform am Finanzmarkt ist die Inhaberaktie, die leicht zu übertragen ist. Aus Kostengründen werden kaum noch effektive Stücke ausgedruckt, sondern die Rechte der Aktionäre werden in einer Globalurkunde verbrieft.
Daher erfolgt bei einem Verkauf von Inhaberaktien nur eine Umbuchung von dem Wertpapierdepot des Verkäufers in das Depot des Käufers. Bei Namensaktien hingegen muss der neue Inhaber im Aktienregister des Unternehmens eingetragen werden, wobei vinkulierte Namensaktien nur mit Zustimmung der Gesellschaft verkauft werden dürfen.
Inhaber von Stammaktien verfügen über alle satzungsmäßigen und gesetzlichen Rechte eines Aktionärs. Erwirbt ein Anleger eine Vorzugsaktie, verzichtet er in der Regel auf sein Stimmrecht. Dafür erhält er eine höhere Dividende oder einen größeren Anteil am Liquidationserlös des Unternehmens.
Das Grundkapital einer Gesellschaft wird entweder in gleich große Anteile aufgeteilt oder jede Aktie verkörpert eine feste Summe. Bei einer Aufteilung in gleiche Anteile handelt es sich um Stückaktien oder Quotenaktien. Die Aktien mit einer festen Summe werden Nennwertaktien genannt. Wenn das Grundkapital einer Aktiengesellschaft in Nennwertaktien aufgeteilt ist, kann jede Aktie mit einem anderen Wert bedruckt werden.