Auskunftsrecht
Als Aktionär hat man in der Hauptversammlung das Recht auf Auskunft über rechtliche und geschäftliche Angelegenheiten der Gesellschaft.
Der Vorstand der Aktiengesellschaft ist gegenüber den Aktionären rechenschaftspflichtig, soweit die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung eines Tagesordnungsgegenstands erforderlich ist.
Die Rechenschaftslegung muss gewissenhaft und wahrheitsgetreu erfolgen. In bestimmten Fällen, z. B. bei Betriebsgeheimnissen, hat der Vorstand allerdings ein Auskunftsverweigerungsrecht.