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Rechtsformenwechsel

Der Wechsel der Rechtsform einer Unternehmung erfolgt in der Regel aus steuerlichen, wirtschaftlichen und/oder rechtlichen Motiven, da die ökonomischen und rechtlichen Faktoren, die bei der Gründung zu der Wahl einer bestimmten Rechtsform geführt haben, sich im Laufe der Zeit durch Änderung der allgemeinen Wirtschaftslage, durch Wechsel des wirtschaftspolitischen Kurses, durch Wachstum oder Schrumpfung der Unternehmung und nicht zuletzt durch Änderung von Steuergesetzen verschieben können.

Die Überführung einer Unternehmung von einer Rechtsform in eine andere bezeichnet man als Umwandlung. Es muss unterschieden werden zwischen einer Umwandlung, die ohne Liquidation entweder im Wege der Gesamtrechtsnachfolge oder ohne Vermögensübertragung durch Satzungsänderung vollzogen werden kann, und einer Umwandlung, bei der eine formelle Liquidation der Rechtsform, das heißt eine Einzelübertragung der Vermögensteile auf eine andere Rechtsform erfolgt (Umgründung).

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