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Kapitalerhöhung

Eine Kapitalerhöhung ist die Erhöhung des Eigenkapitals eines Unternehmens zur Erweiterung seines finanziellen Handlungsspielraums. Eine Kapitalerhöhung kann grundsätzlich durch die Einbehaltung bzw. Nicht-Ausschüttung erwirtschafteter Unternehmensgewinne vorgenommen werden. Ferner sind - abhängig von der jeweiligen Rechtsform des Unternehmens - noch andere Arten der Kapitalerhöhung möglich:

So können Personengesellschaften durch zusätzliche Kapitaleinlagen der Gesellschafter oder durch die Aufnahme neuer Gesellschafter ihr Eigenkapital erhöhen. Bei Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH) kann die Kapitalerhöhung durch eine Erhöhung der Stammeinlagen der Gesellschafter oder durch Umwandlung offener Rücklagen in Stammkapital erfolgen.

Die Kapitalerhöhung bei Aktiengesellschaften (AGs) kann u. a. durch die Ausgabe von jungen Aktien, der so genannten ordentlichen Kapitalerhöhung, geschehen oder indem Rücklagen der Gesellschaft in haftendes Grundkapital umgewandelt werden. Im letzteren Fall, der so genannten Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln, werden die Altaktionäre durch Gratisaktien abgefunden.

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