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Kapitalherabsetzung

Eine Kapitalherabsetzung ist eine Verringerung des Eigenkapitals einer Gesellschaft. Sie kann bei Personengesellschaften durch die Herabsetzung der Kapitaleinlagen der Gesellschafter, durch Entnahmen oder durch das Ausscheiden eines Gesellschafters erfolgen. Bei der Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) wird das Stammkapital herabgesetzt. Bei der Aktiengesellschaft (AG) erfolgt die Kapitalherabsetzung durch eine Verminderung des Grundkapitals. Dies kann u.a. durch ein Herabsetzen der Aktiennennwerte bzw. eine Zusammenlegung von Aktien (ordentliche Kapitalherabsetzung) oder durch den Aufkauf von eigenen Aktien bzw. deren Zwangseinziehung (Kapitalherabsetzung durch Einzug von Aktien) erfolgen.

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