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Aktienaustausch

Wollen Aktiengesellschaften sich gegenseitig beeinflussen, können sie Pakete eigener Aktien austauschen.

Jede der beiden Aktiengesellschaften gewinnt dadurch in der HV der anderen Aktiengesellschaft durch ihr Stimmrecht die Möglichkeit dazu.

Wird durch den Aktienaustausch wechselseitig eine mehr als 25%ige Beteiligung erreicht, liegt eine wechselseitige Beteiligung i. S. d. AktG vor.

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