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Blankett

Ein Blankett ist ein Mantel und Bogen des Wertpapiers in der endgültigen Ausführung, jedoch ohne Nummern und ohne Kontrollunterschrift. Sind mit dem Zulassungsantrag einzurei­chen. Zur Prüfung des Neudrucks von Wertpapieren werden Blankette vorge­legt. Blankette sind keine lieferbaren Wertpapiere.

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