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Bilanzverlust

Der Bilanzverlust ist ein Überschuss der Passiva über die Aktiva in der Jahresbilanz. Er ist hier sowie in der GuV-Rechnung (in Staffelform) ungeteilt und gesondert auszuweisen. Die Hauptversammlung kann beschließen, den Verlust ganz oder z. T. auf neue Rechnung vorzutragen, durch Auflösung von Rücklagen auszugleichen oder durch eine Herabsetzung des gezeich­neten Kapitals zu decken.

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