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Jahresabschluss

Zum Ende eines Geschäftsjahres (i. d. R. Kalenderjahres) nach handelsrechtlichen Vorschriften von Kaufleuten zu erstellende Jahresbilanz und Gewinn- und Verlust- Rechnung.

Der Jahresabschluss umfasst bei Kapitalgesellschaften ferner den Anhang sowie den Lagebericht. Der Jahresabschluss ist nach den GoB in deutscher Sprache und Euro aufzustellen. Er muss klar und übersichtlich sein und soll ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermitteln.

In der Bilanz sind das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten auszuweisen und hinreichend aufzugliedern. In der GuV-Rechnung sind die Erträge und Aufwendungen des abgelaufenen Geschäftsjahres auszuweisen; als Differenz ist der Erfolg eines Geschäftsjahres ermittelbar.

Der Anhang erhält Erläuterungen zu einzelnen Positionen der Bilanz und GuV- Rechnung, insbesondere zu angewandten Wahlrechten. Im Lagebericht sind zumindest der Geschäftsverlauf und die Lage der Gesellschaft darzustellen. Eingehen soll der Lagebericht auf Vorgänge von besonderer Bedeutung, die nach Schluss des Geschäftsjahres eingetreten sind, die voraussichtliche Entwicklung der Gesellschaft und den Bereich Forschung und Entwicklung der Gesellschaft.

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