Publizität der AG
Unabhängig von im PublG
festgelegten Merkmalen ist die AG verpflichtet, ihren Jahresabschluss (Bilanz und GuV-Rechnung und Anhang) sowie einen Lagebericht nach Prüfung durch einen Wirtschaftsprüfer zum Handelsregister einzureichen und zu veröffentlichen.
Diese Veröffentlichung erfolgt zum Schutze der Gläubiger und der Aktionäre wie auch - vor allem bei Großunternehmen - im Interesse der Öffentlichkeit. Der Jahresabschluss der AG ist im Bundesanzeiger und in einer weiteren, in der Satzung benannten Zeitung bekanntzumachen.