Prüfungsbericht
Der Prüfungsbericht ist ein Ergebnisbericht der Prüfer über eine durchgeführte Prüfung. Für den inhaltlichen Aufbau des Prüfungsberichtes bestehen insbesondere bei Pflichtprüfungen umfangreiche Vorgaben.
Der Inhalt des Prüfungsberichtes richtet sich nach der Art der durchgeführten Prüfung. Berichte sind zum Beispiel bei der AG zu erstellen: von Vorstand, Aufsichtsrat und etwa bestellten Gründungsprüfern über die Gründungsprüfung; von den beauftragten Prüfern über eine von der HV angeordnete Sonderprüfung (Sonderprüfungsbericht) und gelegentlich der Jahresabschlussprüfung.
Prüfungsbericht - Aufbau und Inhalt
Prüfungsberichte
sind in der Regel in Hauptbericht, Anhang und Anlagen zum Bericht untergliedert.
Dabei enthält der Hauptbericht Informationen über den Auftraggeber, den Prüfungsumfang, die der Prüfling zugrunde gelegten Unterlagen und Auskünfte, über die Rechtsverhältnisse und wirtschaftlichen Grundlagen und über das Rechnungswesen. Zudem beinhaltet er eine kritische und vergleichende Würdigung des Jahresabschlusses hinsichtlich der Vermögenslage, der Liquidität, der Rentabilität und der Entwicklung des Umsatzes, den Lagebericht des Vorstandes sowie schließlich den Bestätigungsvermerk. Zuweilen beinhaltet der Hauptbericht auch Exkurse in steuerlichen Angelegenheiten.
Im Anhang werden die einzelnen Positionen des Jahresabschlusses ausführlich erläutert.
Die Anlagen enthalten insbesondere Bilanz, GuV-Rechnung und oft auch den Lagebericht der Unternehmung sowie ergänzende zahlenmäßige Übersichten. Stellen die Prüfer bei Wahrnehmung ihrer Aufgaben Tatsachen fest, die den Bestand der Unternehmung gefährden oder beeinträchtigen könnten, ist dies in den Prüfungsbericht aufzunehmen. Der Prüfungsbericht ist von den Prüfern zu unterzeichnen.