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Prüfungspflicht

Der Gesetzgeber hat für zahlreiche Sachverhalte des Wirtschaftslebens Prüfungspflichten vorgesehen.

Für die Rechnungslegung von Unternehmen besteht eine Prüfungspflicht insbesondere hinsichtlich des Jahresabschlusses und besonderer Vorgänge (Gründungsprüfung, Nachgründungsprüfung, Gründungsprüfung bei Verschmelzung, bei Umwandlung, Prüfung der Sacheinlagen bei Kapitalbeschaffungsmaßnahmen sowie zahlreiche Arten von Sonderprüfungen).

Darüber hinaus bestehen für zahlreiche Wirtschaftszweige gesonderte Prüfungspflichten: so zum Beispiel für Banken hinsichtlich Effekten- und Depotgeschäft (Depotprüfung).

Ziel der Prüfungspflichten ist einerseits die Sicherstellung einer externen Kontrolle der Unternehmensführung im Hinblick auf deren Qualität, andererseits aber auch die externe Kontrolle der inhaltlichen und rechnerischen Richtigkeit der externen Berichterstattung der Unternehmung.

Die Prüfungspflichten sind im HGB (§316) oder je nach Branche in den betreffenden Spezialgesetzen (KWG, VAG, KAGG usw.) festgelegt, zum Teil aber auch in rechtsform- und branchenzugehörigkeitsunabhängigen Gesetzen.

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