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Industrie- und Handelskammer (IHK)

Die Industrie- und Handelskammer (IHK) ist eine Interessenvertretung der Gewerbe- und Handeltreibenden (nicht des Handwerks) in einem bestimmten Wirtschaftsbezirk in der Fassung einer Körperschaft öffentlichen Rechts.

An manchen Börsenplätzen ist die IHK Rechtsträger der Wertpapierbörse. An einigen Börsen wirkt die IHK bei Zusammensetzung des Börsenvorstands sowie der Zulassungsstelle mit und ist zuständig für Beschwerden gegen Entscheidungen des Börsenvorstands und der Zulassungsstelle. Bei der Gründung einer AG werden Gründungsprüfer vom Gericht nach Anhören der IHK bestellt.

Bei der IHK kann jedermann einsehen: den Bericht der Gründungsprüfer, den Prüfungsbericht bei einer Kapitalerhöhung mit Sacheinlagen, den Prüfungsbericht bei Umwandlung einer GmbH in eine AG.

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