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Inhaberaktie

Ein Inhaberaktie ist auf den Inhaber, nicht auf einen bestimmten Namen lautende Aktie. In Deutschland normale und vorherrschende Aktiengattung. Die Übertragung erfolgt formlos durch Einigung und Übergabe des Wertpapiers, so dass sie zur Anlage besonders geeignet sind.

Das AktG sieht die Inhaberaktie als Regelfall vor. Aktien sind als Inhaberaktien (Inhaberpapiere) auszustellen, wenn die Satzung der AG nichts anderes bestimmt. Die Satzung kann bestimmen, daß auf Verlangen eines Aktionärs seine Inhaber- in eine Namensaktie oder seine Namens- in eine Inhaberaktie umzuwandeln ist.

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