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Rektapapier

Ein Rektapapier ist ein Wertpapier auf den Namen einer bestimmten Person, die allein zur Geltendmachung der in der Urkunde verbrieften Rechte berechtigt ist.

Die Übertragung erfolgt durch Abtretung des Anspruchs (Zession). Rektapapiere sind:

  • gekorene Orderpapiere, die nicht an Order gestellt sind,
  • geborene Orderpapiere, bei denen die Übertragung durch Indossament ausdrücklich ausgeschlossen ist,
  • Inhaberpapiere, die nachträglich auf einen bestimmten Namen umgeschrieben werden (Namenspapiere).

Rektapapiere werden nicht nach sachenrechtlichen, sondern nach forderungsrechtlichen Grundsätzen übertragen.

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