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Registerpfandrecht

Das Registerpfandrecht ist eine besondere Form des Pfandrechts, da es nicht mit dem Besitz des verpfändeten Vermögensgegenstandes verbunden ist. In Deutschland existieren lediglich das Registerpfandrecht an Luftfahrzeugen sowie das Schiffepfandrecht.

Zur Entstehung dieser Rechte bedarf es der Einigung des Eigentümers und des Gläubigers sowie der Eintragung des Registerpfandrechts in das am Sitz des Luftfahrtbundesamtes geführte Register für Pfandrechte an Luftfahrzeugen bzw. der Eintragung einer Schiffehypothek im Schifferegister, sofern es sich um ein im Schiffsregister eingetragenes Schiff handelt.

Beide Register genießen öffentlichen Glauben, das heißt, die Eintragung von Pfandrechten begründet die Vermutung, dass dem Eingetragenen das entsprechende Recht zusteht.

Das Registerpfandrecht ist vom Bestand der Forderung abhängig und entspricht der brieflosen Sicherungshypothek des BGB.

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