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Indossament

Ein Indossament  (Giro) ist eine schriftliche Übertragungserklärung auf der Rückseite von Orderpapieren (z. B. Wechsel, Scheck, Namensaktie), durch die das Eigentum und die Rechte an diesem Papier von dem alten Eigentümer (Indossant bzw. Girant) auf den neuen Besitzer (Indossatar bzw. Giratar) übertragen werden. Der Übertragungsvorgang heißt Indossieren oder Girieren.

Das Indossament hat drei Aufgaben:

  • die Transportfunktion (die Übertragung des Eigentums und aller Rechte an einem Orderpapier von dem Indossanten auf den Indossatar),
  • die Garantiefunktion (die Haftung des Indossanten für die Annahme und Einlösung der von ihm indossierten Papiere)
  • die Legitimationsfunktion (das Indossament weist den Indossatar als rechtmäßigen Eigentümer der in seinem Besitz befindlichen Papiere aus).

Es lassen sich fünf Arten von Indossamenten unterscheiden:

  1. Das Vollindossament, das neben der Unterschrift des Indossanten und dem Namen des Indossatars auch Zeit und Ort der Übertragung enthält.
  2. Das Kurzindossament (auch Blankoindossament), das nur aus der Unterschrift des Indossanten besteht.
  3. Das Rektaindossament, das den Zusatz »nicht an Order« enthält, durch den der Indossant die Weitergabe des Papiers verbietet und damit nur gegenüber dem Indossatar haftet.
  4. Das Pfandindossament, das den Zusatz zur Sicherheit, zum Pfänden oder Ähnliches enthält, durch den der Indossant das Papier einem Dritten als Pfand überträgt.
  5. Das Inkassoindossament auf einen Wechsel, das in Form eines Vollmachts-, Prokura- oder Einziehungsindossaments durch Vermerke wie zum Inkasso, zur Einziehung oder in Prokura den Indossatar zur Einziehung des Wechselbetrages berechtigt.

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