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Wertpapier

Ein Wertpapier ist eine Urkunde, die ein Vermögensrecht verbrieft. Je nach Art des verbrieften Rechts werden Mitgliedschaftspapiere (z. B. Aktien), schuldrechtliche bzw. forderungsrechtliche Papiere (z.B. Anleihen, Wechsel oder Schecks) und sachenrechtliche Papiere (z.B. Hypothekenbriefe) unterschieden.

Daneben existieren Mischformen, die sowohl Forderungs- als auch Mitgliedschaftsrechte gewährleisten (z.B. Wandelanleihen).

Wertpapiere können auf eine bestimmte Person ausgestellt werden, die allein zur Wahrnehmung der verbrieften Rechte berechtigt ist, oder ohne besondere namentliche Nennung den jeweiligen Inhaber berechtigen, die durch das Papier verbrieften Vermögensrechte geltend zu machen (Inhaberpapiere).

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