Börsenterminhandel - Börsentermingeschäfte
Der Börsenterminhandel an den deutschen Börsen war bis zur Eröffnung der Deutschen Terminbörse (DTB) im Vergleich zum Terminhandel an ausländischen Börsen nur gering ausgeprägt. Er war in der Vergangenheit zweimal für eine längere Zeit nicht gestattet. So ruhte er in den Jahren von 1914, 1925 und von 1931 (13. Juli,schwarzer Freitag) bis 1970.
Ab 1970 wurde die Börsentermingeschäfte in Form von Optionsgeschäften in Aktien wieder zugelassen; 1986 folgte die Zulassung des Optionshandels in festverzinslichen Wertpapieren, am 26. 1. 1990 die Aufnahme des Terminhandels an der Deutschen Terminbörse. Der Börsenterminhandel bietet dem Anleger mehr Raum zur Ausnutzung kurzfristiger Börsentendenzen, zur Absicherung von Wertpapierdepots vor Kursrisiken und zu Spekulationsgeschäften.