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Arbeitnehmer

Arbeitnehmer

sind nichtselbstständige Er­werbstätige, die auf Grund eines Ar­beitsvertrages in persönlicher Abhängigkeit ihrer Tätigkeit für einen Arbeitgeber gegen Bezahlung verrichten. Dazu zählen Arbeiter, Ange­stellte und Auszubildende, nicht aber Selbstständige, Beamte, Soldaten und Zivildienstleistende, Vorstandsmitglie­der und Gesellschafter.

Zu den Pflichten des Arbeitnehmers zählt die Erbringung der Arbeitsleistung, die Befolgung von Weisungen seitens des Arbeitgebers sowie die Treuepflicht ihm gegenüber (z. B. Wahrung von Betriebsgeheimnis­sen). Dafür hat er Anspruch auf Arbeits­entgelt sowie auf die gesetzlich oder durch den Arbeitsvertrag geregelten Rechte, z.B. Mitbestimmung im Be­trieb, bezahlter Urlaub usw.

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