Arbeitnehmer
Arbeitnehmer
sind nichtselbstständige Erwerbstätige, die auf Grund eines Arbeitsvertrages in persönlicher Abhängigkeit ihrer Tätigkeit für einen Arbeitgeber gegen Bezahlung verrichten. Dazu zählen Arbeiter, Angestellte und Auszubildende, nicht aber Selbstständige, Beamte, Soldaten und Zivildienstleistende, Vorstandsmitglieder und Gesellschafter.
Zu den Pflichten des Arbeitnehmers zählt die Erbringung der Arbeitsleistung, die Befolgung von Weisungen seitens des Arbeitgebers sowie die Treuepflicht ihm gegenüber (z. B. Wahrung von Betriebsgeheimnissen). Dafür hat er Anspruch auf Arbeitsentgelt sowie auf die gesetzlich oder durch den Arbeitsvertrag geregelten Rechte, z.B. Mitbestimmung im Betrieb, bezahlter Urlaub usw.