Verwässerungsschutz
Um die Besitzer von Optionsanleihen bei künftigen Kapitalerhöhungen nicht zu benachteiligen – durch diese könnte nämlich ihr Besitz „verwässert“ werden – wird ihnen entweder ebenfalls ein zusätzliches Bezugsrecht auf Aktien des Unternehmens eingeräumt oder der vorher fixierte Bezugspreis der Aktien nach einer bestimmten Formel herabgesetzt.