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Verwässerungsschutz

Um die Besitzer von Optionsanleihen bei künftigen Kapitalerhöhungen nicht zu benachteiligen - durch diese könnte nämlich ihr Besitz „verwässert“ werden - wird ihnen entweder ebenfalls ein zusätzliches Bezugsrecht auf Aktien des Unternehmens eingeräumt oder der vorher fixierte Bezugspreis der Aktien nach einer bestimmten Formel herabgesetzt.

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