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Belegschaftsaktien

Belegschaftsaktien

sind im Interesse individueller, unmittelbarer Beteiligung von Arbeitnehmern am wirtschaftlichen Erfolg, aber auch am unternehmerischen Risiko ihrer Unternehmung, bieten im Rahmen der Vermögensbildungspolitik Unternehmen den Mitarbeitern Anteile, bei der AG Aktien der Unternehmung zu Vorzugskursen an, die zum Teil erheblich unter dem Börsenkurs liegen.

Oft haben die Erwerber von Belegschaftsaktien eine Sperrfrist einzuhalten. Innerhalb dieser dürfen die Aktien nicht veräußert werden.

Die Aktien stammen entweder aus Verwertungsbeständen aus Kapitalerhöhungen oder werden an der Börse gekauft.

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