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Aberdepot

Beim Aber­depot geht das Eigentum auf die verwah­rende Bank über.

Der Hinterleger erlangt einen schuldrechtlichen Anspruch auf Lieferung nach Art und Zahl bestimmter Wertpapiere.

Da der Hinterleger seine dinglichen Rechte am hinterlegten Wert­papier preisgibt (kein Aussonderungsrecht im Konkurs des Verwahrers), muss die Erklärung des Hinterlegers für das einzelne Geschäft ausdrücklich und schriftlich abgegeben werden.

Aberdepot - Definition & Erklärung - Zusammenfassung

Im Zusammenhang mit dem Lexikoneintrag Aberdepot sind folgende Aspekte in Erinnerung zu behalten:

  • Beim Aberdepot geht das Eigentum auf die verwah­rende Bank über.
  • Der Hinterleger erlangt bei einem Aberdepot einen schuldrechtlichen Anspruch auf Lieferung nach Art.
  • Die Erklärung bei einem Aberdepot des Hinterlegers für das einzelne Geschäft muss schriftlich erfolgen.

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