Aberdepot
Beim Aberdepot geht das Eigentum auf die verwahrende Bank über.
Der Hinterleger erlangt einen schuldrechtlichen Anspruch auf Lieferung nach Art und Zahl bestimmter Wertpapiere.
Da der Hinterleger seine dinglichen Rechte am hinterlegten Wertpapier preisgibt (kein Aussonderungsrecht im Konkurs des Verwahrers), muss die Erklärung des Hinterlegers für das einzelne Geschäft ausdrücklich und schriftlich abgegeben werden.
Aberdepot - Definition & Erklärung - Zusammenfassung
Im Zusammenhang mit dem Lexikoneintrag Aberdepot sind folgende Aspekte in Erinnerung zu behalten:
- Beim Aberdepot geht das Eigentum auf die verwahrende Bank über.
- Der Hinterleger erlangt bei einem Aberdepot einen schuldrechtlichen Anspruch auf Lieferung nach Art.
- Die Erklärung bei einem Aberdepot des Hinterlegers für das einzelne Geschäft muss schriftlich erfolgen.