Arbeitslosenversicherung
Die Arbeitslosenversicherung wurde 1927 gegründet und ist eine Institution zur finanziellen Absicherung von Arbeitnehmern im Fall von Arbeitslosigkeit. Die Arbeitslosenversicherung ist Teil der gesetzlichen Sozialversicherung. Ihr Träger ist die Bundesanstalt für Arbeit mit ihren Landesarbeitsämtern und Arbeitsämtern.
Die Arbeitslosenversicherung wird durch Pflichtbeiträge finanziert, die in Form eines festen Prozentsatzes vom Bruttoverdienst erhoben und je zur Hälfte vom Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen werden. Der Beitragssatz liegt derzeit bei 3%. Bei der Beitragsberechnung gilt die in der Rentenversicherung gültige Beitragsbemessungsgrenze.
Zu den Leistungen der Arbeitslosenversicherung gehören u.a. die Zahlung von Arbeitslosengeld und Kurzarbeitergeld sowie die Finanzierung beschäftigungsloser Maßnahmen (z. B. Arbeitsvermittlung und Berufsberatung, Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen, berufliche Fortbildung und Umschulung).