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Arbeitslosenversicherung

Die Arbeitslosenversicherung wurde 1927 gegründet und ist eine Institution zur finanziellen Ab­sicherung von Arbeitnehmern im Fall von Arbeitslosigkeit. Die Arbeitslosenversi­cherung ist Teil der gesetzlichen So­zialversicherung. Ihr Träger ist die Bundesanstalt für Arbeit mit ihren Lan­desarbeitsämtern und Arbeitsämtern.

Die Arbeitslosenversicherung wird durch Pflichtbeiträge finanziert, die in Form ei­nes festen Prozentsatzes vom Bruttover­dienst erhoben und je zur Hälfte vom Ar­beitgeber und Arbeitnehmer getragen werden. Der Beitragssatz liegt derzeit bei 3%. Bei der Beitragsberechnung gilt die in der Rentenversicherung gülti­ge Beitragsbemessungsgrenze.

Zu den Leistungen der Arbeitslosenversiche­rung gehören u.a. die Zahlung von Arbeitslosengeld und Kurzarbeiter­geld sowie die Finanzierung beschäftigungsloser Maßnahmen (z. B. Ar­beitsvermittlung und Berufsberatung, Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen, beruf­liche Fortbildung und Umschulung).

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