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Quotenkonsolidierung

Im Rahmen der Erstellung eines Konzernabschlusses wird nach dem Prinzip der Quotenkonsolidierung nur der Teil der Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten in die Konzernbilanz aufgenommen, der dem Beteiligungsumfang der Obergesellschaft entspricht.

Ebenso gehen in die Konzern-GuV-Rechnung nur entsprechende Anteile an Aufwendungen und Erträgen ein. Quotenkonsolidierung schreibt das KWG für Bankkonzerne vor.

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