Eine Abfindungsbilanz ist eine außerordentliche Bilanz, die zum Zweck der Erfassung von Vermögens- und Schuldteilen einer Unternehmung als Grundlage der Berechnung und Festlegung von Abfindungen erstellt wird.
Diese Website verwendet Cookies. Wir können damit die Seitennutzung auswerten, um nutzungsbasiert redaktionelle Inhalte und Werbung anzuzeigen. Weitere Informationen zu Cookies und insbesondere dazu, wie du deren Verwendung widersprechen kannst, findest du in unserer Datenschutzerklärung.Ich bin einverstanden!NeinDatenschutzerklärung