Abwicklungsgesellschaft
Eine Abwicklungsgesellschaft entsteht nach der Auflösung einer Handelsgesellschaft und zwar bis zur restlosen Abwicklung.
Sie darf keinerlei werbende Tätigkeiten mehr vornehmen. Geschäftsführungs- und Vertretungsbefugnisse haben nur die Abwickler. Sie führt die Abwicklungsfirma.