Akkordarbeit
Die Akkordarbeit ist eine Tätigkeit, bei der der Arbeitnehmer nach der geleisteten Arbeitsmenge bezahlt wird. Der Akkordlohn setzt sich in der Regel aus einem tariflich garantierten Mindestlohn und dem Akkordzuschlag zusammen. Aus Ihrer Summe ergibt sich der Akkordrichtsatz. Diesen Satz erhält der Arbeitnehmer, wenn er die vom Arbeitgeber festgesetzte durchschnittliche Arbeitsleistung erbringt. Liegt die Arbeitsleistung des Arbeitnehmers über der geforderten Norm, so steigt auch sein Lohn.
Akkordarbeit - Die Arten des Akkordlohns
Der Akkordlohn wird entweder als Zeitakkord oder als Geldakkord berechnet.
Beim Zeitakkord erhält der Arbeitnehmer eine Zeitvorgabe für die Güterbearbeitung (z.B. 10 Stück pro Stunde), die als Verrechnungsfaktor für die Lohnhöhe dient.
Beim Geldakkord erfolgt die Entlohnung nach der Stückzahl der bearbeiteten Güter (z. B. 3 Euro pro Stück). Je nachdem, wessen Arbeitsleistung als Grundlage der Akkordlohn-Berechnung dient, wird ferner zwischen Einzelakkord und Gruppenakkord unterschieden.
Der Einzelakkord bewertet und vergütet die Arbeitsleistung des einzelnen Arbeitnehmers.
Beim Gruppenakkord wird hingegen die Leistung eines ganzen Teams erfasst und entlohnt. Jugendliche unter 18 Jahren sowie in der Regel auch werdende Mütter dürfen keine Akkordarbeit leisten.