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Akkordarbeit

Die Akkordarbeit ist eine Tätigkeit, bei der der Ar­beitnehmer nach der geleisteten Ar­beitsmenge bezahlt wird. Der Akkord­lohn setzt sich in der Regel aus einem tariflich garantierten Mindestlohn und dem Akkordzuschlag zusammen. Aus Ihrer Summe ergibt sich der Akkord­richtsatz. Diesen Satz erhält der Ar­beitnehmer, wenn er die vom Arbeit­geber festgesetzte durchschnittliche Arbeitsleistung erbringt. Liegt die Ar­beitsleistung des Arbeitnehmers über der geforderten Norm, so steigt auch sein Lohn.

Akkordarbeit - Die Arten des Akkordlohns

Der Akkordlohn wird entweder als Zeit­akkord oder als Geldakkord berechnet.

Beim Zeitakkord erhält der Arbeitneh­mer eine Zeitvorgabe für die Güterbear­beitung (z.B. 10 Stück pro Stunde), die als Verrechnungsfaktor für die Lohnhö­he dient.

Beim Geldakkord erfolgt die Entlohnung nach der Stückzahl der be­arbeiteten Güter (z. B. 3 Euro pro Stück). Je nachdem, wessen Arbeitsleistung als Grundlage der Akkordlohn-Berech­nung dient, wird ferner zwischen Ein­zelakkord und Gruppenakkord unter­schieden.

Der Einzelakkord bewertet und vergütet die Arbeitsleistung des einzelnen Arbeitnehmers.

Beim Grup­penakkord wird hingegen die Leistung eines ganzen Teams erfasst und ent­lohnt. Jugendliche unter 18 Jahren so­wie in der Regel auch werdende Mütter dürfen keine Akkordarbeit leisten.

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