Akkreditiv
Ein Akkreditiv ist eine Anweisung eines Kunden an seine Bank, ihm selbst oder einem Dritten einen bestimmten Betrag auszuzahlen. Die Zahlung kann dabei bedingungslos (Barakkreditiv) oder nur gegen Vorlage bestimmter Dokumente (Dokumentenakkreditiv) erfolgen. Das Dokumentenakkreditiv wird insbesondere zur Sicherung der Finanzierung von Außenhandelsgeschäften verwandt.
Akkreditiv Beispiel - Beispiel für ein Akkreditiv
Dabei stellt der Importeur (Akkreditivsteller) bei seiner Hausbank (Akkreditivbank) den Antrag auf Eröffnung des Akkreditivs. Diese verpflichtet sich daraufhin, den Kaufpreis für die bestellte Ware nach der Vorlage bestimmter Dokumente (z. B. Frachtbrief, Konnossement, Ladeschein) an den Exporteur bzw. an seine Hausbank (Akkreditivstelle) zu zahlen. Anschließend belastet sie das Konto des Importeurs mit dem Kaufbetrag und überreicht ihm die Dokumente. Er erhält damit das Verfügungsrecht über die Ware und kann sie vom Frachtführer entgegennehmen.