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Akkreditiv

Ein Akkreditiv ist eine Anweisung eines Kunden an seine Bank, ihm selbst oder einem Drit­ten einen bestimmten Betrag auszu­zahlen. Die Zahlung kann dabei bedin­gungslos (Barakkreditiv) oder nur ge­gen Vorlage bestimmter Dokumente (Dokumentenakkreditiv) erfolgen. Das Dokumentenakkreditiv wird ins­besondere zur Sicherung der Finanzie­rung von Außenhandelsgeschäften ver­wandt.

Akkreditiv Beispiel - Beispiel für ein Akkreditiv

Dabei stellt der Importeur (Ak­kreditivsteller) bei seiner Hausbank (Akkreditivbank) den Antrag auf Eröff­nung des Akkreditivs. Diese verpflichtet sich daraufhin, den Kaufpreis für die bestellte Ware nach der Vorlage be­stimmter Dokumente (z. B. Frachtbrief, Konnossement, Ladeschein) an den Ex­porteur bzw. an seine Hausbank (Ak­kreditivstelle) zu zahlen. Anschließend belastet sie das Konto des Importeurs mit dem Kaufbetrag und überreicht ihm die Dokumente. Er erhält damit das Verfügungsrecht über die Ware und kann sie vom Frachtführer entgegen­nehmen.

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