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Aktienoptionsplan

Ein Aktienoptionsplan ist ein verbrieftes Recht für den Erwerb von Unternehmensaktien.

Konzerne bieten Aktienoptionspläne als Teil der Vergütung für Führungskräfte sowie Mitarbeiter an. Die kapitalmarktorientierte Gewinnbeteiligung schafft zusätzliche Anreize für die Leistungsbereitschaft der Angestellten.

Die Belegschaft profitiert von einem Kursanstieg der Unternehmensaktie, der Arbeitgeber von Einsatzbereitschaft nebst Verbundenheit der Betriebsangehörigen. Nur Aktiengesellschaften können Aktienoptionspläne (mit Abwicklung über Dritte) anbieten.

Shareholder-Value-Orientierung als Motivation für Angestellte

Technologieunternehmen in der USA begannen in den 1990er Jahren

in großem Umfang Aktienoptionspläne als Bestandteil des Gehalts an Softwareentwickler auszugeben. Die Hightech-Start-ups konnten damit hoch qualifizierte Mitarbeiter umwerben und an sich binden.

Die Erfolgsbeteiligung zusätzlich zum geregelten Gehalt brachte im aufstrebenden Internetzeitalter bis zum Jahr 2000 viele Millionäre hervor. Das Konzept einer marktgerechten Vergütung setzt sich in Deutschland, vorerst hauptsächlich für Führungskräfte bei DAX-Konzernen, mehr und mehr durch.

Es ist eine bedingte Kapitalerhöhung einer Aktiengesellschaft. Es besteht ein Marktrisiko, dass die Aktien sich nicht wie erhofft entwickeln, was auch durch äußere, vom Unternehmen nicht beeinflussbare, Marktgeschehnisse entstehen kann. Es besteht für Mitarbeiter keine Pflicht, Aktienoptionen zu erwerben.

Aktienoptionsplan - Recht auf Aktienbezug oder reine Gewinnauszahlung?

Ein realer Optionsplan berechtigt Unternehmensangestellte, per Bezugsrecht Aktien zu erwerben. Ein virtueller Optionsplan gibt Mitarbeitern das Recht auf die Auszahlung des Gewinns, ohne die Aktien real zu beziehen.

Der Gewinn ist die Differenz zwischen dem Vorzugspreis und dem Marktpreis. Der Ausübungspreis wird rechnerisch anhand der Schlusskurse in einer vorher festgelegten Zeitperiode ermittelt. Bei einer Kombination aus beiden Plänen erhalten Angestellte das Wahlrecht, Aktien zu kaufen oder sich die Wertsteigerung auszahlen zu lassen.

Der Arbeitgeber legt die Bedingungen des Aktienoptionsplans fest. Dazu gehören die Bestimmung der Bezugsberechtigten, die Anzahl der ausgegebenen Optionen, der Ausübungspreis sowie der Zeitrahmen, in denen Aktienoptionen erworben und veräußert werden können.

Aktienoptionsplan - Beispiel aus der Unternehmenspraxis

100 Aktienoptionen für je 20 Euro mit einem Kursanstieg während des Ausübungszeitraums auf 40 Euro ergeben eine Gewinnauszahlung von 2.000 Euro.

2015 gab der Halbleiterhersteller Elmos Semiconductor erneut einen Aktienoptionsplan für alle ungekündigten fest angestellten Mitarbeiter aus.

Die Gesamtlaufzeit wurde auf fünf Jahre festgelegt mit einem Gesamtvolumen von 1.200.000 Bezugsrechten. Die Wartefrist ab dem Ausgabetag beträgt vier Jahre. Innerhalb von drei Jahren kann das Optionsrecht mit Ausnahme von festgelegten Sperrfristen ausgeübt werden.

Der Ausübungspreis entspricht 120% des ungewichteten durchschnittlichen Schlusskurses an zehn Handelstagen. Als Gewinnhöchstgrenze ist das Vierfache des Ausübungspreises festgelegt.

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