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Amtliche Notierung

Eine Amtliche Notierung ist die Kursnotierung der zum amtlichen Handel zugelassenen Wertpapiere an der Börse. Nur öffentlich zugelassene Stellen sind zu einer amtlichen Preisfestsetzung befugt.

Grundlage der Notierung sind alle vorliegenden Kauf- und Verkaufsaufträge

Es werden über den gesamten Handelstag fortlaufende Notierungen ermittelt. Alle eingehenden Kauf- und Verkaufsaufträge werden im Orderbuch gelistet.

Es gibt Aufträge, die nur zu einem Limit ausgeführt werden dürfen sowie andere, die den nächsten Kurs bekommen können. Ziel ist der größtmögliche Umsatz, also so viele Aufträge wie möglich zu bedienen.

Alle Bestens- und Billigst-Aufträge (Marktorder) werden berücksichtigt. Limitierte Aufträge sollen innerhalb der Realisierbarkeit ausgeführt werden. Dabei muss die Stückzahl jeder Order berücksichtigt werden. Nachdem die Kursvariationen aller eingegangenen Käufe und Verkäufe ermittelt wurden, wird der Kurs gewählt, der den höchsten Umsatz garantiert. Im Idealfall wären alle Order bedient worden. Dies geschieht jedoch in der Realität nicht.

Nicht alle Wertpapierorder können sofort berücksichtigt werden

So gibt es immer Kauf- und Verkaufsaufträge, die nicht zu diesem Zeitpunkt oder am selben Tag ausgeführt werden können, weil das Limit nicht den aktuellen Kursvorstellungen der beiden Marktteilnehmer entspricht.

Der Hinweis Geld bedeutet, dass aufgrund eines mangelnden Angebots die Nachfrage nicht bedient werden konnte und zu dem berechneten Kurs kein Umsatz stattfand.

Umgekehrt gilt für den Hinweis Brief, dass es keine Nachfrage gab, sodass das Wertpapierangebot keine Käufer fand. Ein Minusstrich (-) bedeutet gestrichen: Es kam kein Kurs zustande. Gestrichen Geld (-G) sowie gestrichen Brief (-B) resultieren aus einer unlimitierten Nachfrage ohne Angebot beziehungsweise aus einem unlimitierten Angebot ohne Nachfrage.

Der Buchstabe T weist darauf hin, dass es sich um geschätzte Kursangaben handelt. Dies kann sowohl auf der Angebotsseite oder der Nachfrageseite vorkommen oder auf beiden Seiten.

Beispiele für Kurszusätze in der amtlichen Notierung

  • b = alle Aufträge wurden ausgeführt (Dieser Zusatz wird meistens weggelassen)
  • bG = Es bestand noch Nachfrage, sodass nicht alle Kaufaufträge berücksichtigt wurden
  • bB = Es bestand noch Angebot, sodass nicht alle Verkaufsaufträge bedient wurden
  • ebG und ebB = Die Kauf- bzw. Verkaufsaufträge konnten nur zu einem geringen Teil berücksichtigt werden
  • ex D = erster Kurs am Tag nach der Dividendenzahlung
  • ex A = erster Kurs am Tag nach einer Ausschüttung
  • ex BR = erster Kurs nach einem Bezugsrecht

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