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Börsenauftrag (Order)

Der Börsenauftrag ist ein Auftrag eines Kunden an seine Bank zum Erwerb oder zum Verkauf von Effekten. Solche Aufträge können in Deutschland nur über eine Bank an die Börse gelangen. Der Börsenauftrag muss bestimmte Anga­ben enthalten, u. a.: Nennwert oder Stück­zahl der Papiere, genaue Bezeichnung des Wertpapiers, evtl. Kurslimit, Geltungs­dauer des Auftrags.

Ein Börsenauftrag kann mündlich, telefonisch, schriftlich, fern­schriftlich oder telegrafisch erteilt werden. Schriftlich limitierte Börsenaufträge ohne Bezeichnung des Erledigungstermins gel­ten bis zum Monatsende. Aufträge, die nicht limitiert sind, werden bestens (Ver­kauf) oder billigst (Kauf) ausgeführt.

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