Börsenauftrag (Order)
Der Börsenauftrag ist ein Auftrag eines Kunden an seine Bank zum Erwerb oder zum Verkauf von Effekten. Solche Aufträge können in Deutschland nur über eine Bank an die Börse gelangen. Der Börsenauftrag muss bestimmte Angaben enthalten, u. a.: Nennwert oder Stückzahl der Papiere, genaue Bezeichnung des Wertpapiers, evtl. Kurslimit, Geltungsdauer des Auftrags.
Ein Börsenauftrag kann mündlich, telefonisch, schriftlich, fernschriftlich oder telegrafisch erteilt werden. Schriftlich limitierte Börsenaufträge ohne Bezeichnung des Erledigungstermins gelten bis zum Monatsende. Aufträge, die nicht limitiert sind, werden bestens (Verkauf) oder billigst (Kauf) ausgeführt.