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Abzahlungsgeschäft

Ein Abzahlungsgeschäft (auch Ratenkauf oder Teilzahlungskauf) ist ein Kaufvertrag, der den Kauf einer Sache durch Teilzahlung (Ratenzahlung) ermöglicht. Abzah­lungsgeschäfte werden häufig bei hochwertigen, teuren Gebrauchsgütern (z. B. Autos, Möbeln) oder im Versand­handel abgeschlossen.

In der Regel ist der Abzahlungskauf teurer als der Bar­kauf, da der Käufer zusätzlich zu den Ratenzahlungen Zinsen entrichten muss. Abzahlungsgeschäfte sind Kre­ditverträge, die durch das Verbrau­cherkreditgesetz geregelt sind. Danach kann der Käufer innerhalb einer Woche ohne Angabe von Gründen schriftlich vom Kaufvertrag zurücktreten. Darüber hinaus muss der Kaufvertrag Angaben über den Barzahlungspreis, den Teil­zahlungspreis, über die Höhe, Anzahl und Fälligkeit der Teilzahlungsraten so­wie über den effektiven Jahreszins enthalten.

Beim Abzahlungsgeschäft kann der Käufer den Kaufgegenstand in der Regel sofort in Besitz nehmen. Übli­cherweise behält sich der Verkäufer je­doch solange das Eigentum an der Wa­re vor Eigentumsvorbehalt, bis der volle Kaufpreis entrichtet ist.

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