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Bartergeschäft Definition & Erklärung | Börsenlexikon

Bartergeschäft

Ein Bartergeschäft ist ein Warentauschgeschäft. Der englische Begriff "to barter" bedeutet eintauschen oder umtauschen. Die Waren werden ohne den Einsatz von Geldmitteln zwischen den Marktteilnehmern direkt ausgetauscht.

Ware gegen Ware

Das Betätigungsfeld im Bereich Bartergeschäft ist breit gefächert: Es reicht vom Austausch von Dienstleistungen zwischen Privatpersonen auf Online-Portalen bis hin zu Gegenseitigkeitsgeschäften im Außenhandel.

Das "Quid pro Quo" bezeichnet den Rechtsgrundsatz "dies für das". Zwei Marktteilnehmer wickeln ein Geschäft ab, indem beide Beteiligten gegenseitig eine Leistung erbringen.

Die Waren oder auch Dienstleistungen sind ungefähr gleichwertig. Es handelt sich um einen nicht monetären Tauschhandel, auch Gegen- oder Kompensationsgeschäft genannt. Dies hat nichts mit einem Warenumtausch zu tun, wie es beispielsweise bei einem Kauf vorkommen kann, wenn die Ware dem Käufer nicht zusagt. Ebenso zählt eine gegenseitige Gefälligkeit unter Nachbarschaftsverhältnissen nicht zu den Bartergeschäften.

Strategischer Nutzen versus Einnahmen

Ein Bartergeschäft wird getätigt, weil es strategische Vorteile bringt. Der wirtschaftliche Nutzen ist zunächst nicht relevant. Durch Tauschgeschäfte können beispielsweise Neukunden an das Unternehmen gebunden, Referenzkunden gewonnen, Folgegeschäfte sowie Cross-Selling-Optionen anvisiert werden. Jeder Geschäftspartner handelt einen für sein Unternehmen vorteilhaften Deal aus.

Privatpersonen sparen Geld und erfüllen jetzt oder später die gewünschte Gegenleistung. Auch beim Bartergeschäft sollten die Beteiligten gesetzeskonforme Rechnungen erstellen, sodass sowohl für die Leistung als auch für die Gegenleistung steuerrelevante Belege vorhanden sind. Damit wird eine Streichung des Vorsteuerabzugs durch das Finanzamt vermieden.

Maßgeblich sind für Bartergeschäftspartner das Einkommenssteuer-, Bewertungs- und Umsatzsteuergesetz sowie die Abgabenordnung. Entwicklungsländer wickeln Bartergeschäfte ab, um ihre Zahlungsbilanzen zu schützen. So können Devisenknappheit oder Störungen im Bargeld- oder Kreditgeschäft umgangen werden.

Beispiele für Bartergeschäfte aus der Praxis

Im Handwerk werden Dienstleistungen ausgetauscht, hauptsächlich um Geld zu sparen: Zum Beispiel kann ein Betrieb für einen anderen Fliesen verlegen. Im Gegenzug wird beispielsweise das Dach des ersten Betriebs kostenlos gedeckt.

Im Online-Geschäft vereinbaren Betreiber von Online-Plattformen den gegenseitigen Austausch von Content und Links, um die Linkpower beider Webseiten zu verstärken: Der Webseiten-Betreiber A stellt Webseiten-Betreiber B kostenlos einen Artikel mit einem relevanten Content zur Verfügung. B setzt dafür einen zur Webseite des A weiterleitenden Link auf seine eigene.

Beim sogenannten Bartering in den Medien werden Werbeplätze getauscht.

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