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Tenderverfahren Definition & Erklärung | Börsenlexikon

Tenderverfahren

Das Tenderverfahren ist ein Auktionsverfahren für Wertpapieremissionen. Tender bedeutet in diesem Zusammenhang Ausschreibung.

Die beteiligten Banken geben einmalig und verdeckt ihre Gebote ab: Während der Angebotsphase kennt kein Bieter die Gebote der Mitbieter.

Es handelt sich um eine Erstpreisauktion, bei der das höchste Gebot akzeptiert wird. Der Bieter, der den Zuschlag erhält, zahlt somit sein eigenes und damit das höchste abgegebene Gebot.

EZB-Tender - Was ist der EZB-Tender?

Die EZB setzt das Tenderverfahren innerhalb ihrer Offenmarktpolitik ein, damit Banken sich mit frischem Geld versorgen können. Die Bieter hinterlegen als Sicherheit Wertpapiere. Zu den verschiedenen Tenderinstrumenten der EZB gehören die Haupttender für die kurzfristige sowie die Basistender für die längerfristige Refinanzierung der Banken.

Schnelltender dienen dem Ausgleich unerwarteter Zins- und Liquiditätsschwankungen. Das Zuteilungsverfahren erfolgt entweder über ein Mengentender (Emissionsvolumen) oder Zinstender (Zinssatz).

Bundesbank-Tender - Was ist der Bundesbank-Tender?

Die Deutsche Bundesbank wendet das Tenderverfahren bei der Emission (Begebung) von Staatspapieren an. Die Mitglieder der "Bietergruppe Bundesemissionen" bestehen aus deutschen, europäischen, aber auch internationalen Kreditinstituten mit privatem, genossenschaftlichem sowie öffentlich-rechtlichem Status.

Das Bieterverfahren erfolgt über die elektronische Auktionsplattform Bund Bietungs-System (BBS). Beim Zuteilungspreis gilt das Multi-Preis-Auktionsverfahren: Jedes akzeptierte Gebot wird zum jeweiligen Bieterpreis abgerechnet. Somit werden alle Banken voll bedient, die ihr Gebot über dem niedrigsten akzeptierten Preis abgegeben haben. Unterhalb dieses Niveaus erfolgt keine Zuteilung.

Manche Banken bieten ohne Preisangabe mit. Werden sie berücksichtigt, bekommen sie den gewogenen Durchschnittskurs aller akzeptierten Gebote berechnet.

Ablauf des Bundesbank-Tender

  • Zum Ende jeden Jahres wird ein Jahresemissionskalender mit Emissionsdaten, -volumen sowie Laufzeiten veröffentlicht. Zusätzlich erscheint ein Quartalskalender.
  • Sechs Tage vor den jeweiligen Tendertagen erfolgt vormittags die Ankündigung mit einem Zeitkalender für den Ablauf.
  • Einen Tag vor der Auktion werden der Zinscoupon, der Zinstermin, die Laufzeit sowie das gesamte Emissionsvolumen bekannt gegeben.
  • Am Tendertag können die berechtigten Banken ihre Angebote zwischen 8.00 Uhr und 11.30 Uhr abgeben.
  • Innerhalb von Stunden erfolgt eine Zusammenstellung aller Gebote durch die deutsche Finanzagentur sowie die Entscheidung über die Zuteilungshöhe. Abschließend werden die erfolgreichen Bieter benachrichtigt.
  • Am gleichen Tag ab Mittag wird die Neuemission in das Bundesschuldbuch eingetragen und die Wertpapiere für den Börsenhandel freigegeben.
  • Die Banken, die den Zuschlag erhalten haben, werden mit dem Tenderpreis belastet. Der Emittent (Bund) erhält im Gegenzug die Gutschrift.
  • Eine sogenannte Marktpflegequote wird zurückgehalten und später dem sekundären Markt zugeführt.

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