🏠 » Lexikon » Zivilrecht

Zivilrecht

Das Zivilrecht ist das private Recht, also die Rechtsprechung, die sich im Gegensatz zu öffentlichen Belangen, Arbeitsverhältnissen und Verkehrsbelangen auf den privaten Bereich von Personen bezieht. Man unterscheidet zwischen dem allgemeinen Privatrecht oder bürgerlichem Recht und dem Sonderprivatrecht.

Traditionell wird das Zivil- oder Privatrecht nach dem Pandektensystem in fünf Bereiche unterteilt:

Der erste dieser Bereiche ist das Allgemeine Recht, das sich mit den Grundlagen beschäftigt, mit dem Personenrecht - also mit der Unterscheidung von Natürlichen Personen und Juristischen Personen -, sowie mit der Lehre vom Rechtsgeschäft.

Diese Lehre vom Rechtsgeschäft meint konkret Willenserklärungen hinsichtlich rechtlicher Belange, sie beschäftigt sich mit Verträgen und den Geltungsvoraussetzungen von Rechtsgeschäften. Zum Allgemeinen Teil des Privatrechts gehört auch die Regelung von Stellvertretungen in rechtlicher Hinsicht.

Der letzte Punkt, der unter den Allgemeinen Teil fällt, ist die Zeit - alles, was mit Fristen, Terminen und Verjährungen zu tun hat. Weitere Bereiche des Privatrechts sind Schuldrecht, Sachenrecht, Familienrecht und Erbrecht. Diese stellen wiederum eigene Fachgebiete dar, auf die sich Rechtswissenschaftler spezialisieren können. Jedes dieser Fachgebiete birgt eigene Berufschancen und Tätigkeitsfelder, wobei der größte Teil sicherlich in beratenden Tätigkeiten und im Journalismus zu finden ist.

Das Privatrecht erschöpft sich nicht im geschilderten privaten Recht, sondern beinhaltet einige Sonderregelungen. Zu den Sonderrechten gehört unter Anderem das Handelsrecht, das Sonderprivatrecht der Kaufleute gilt. Hierbei dreht sich alles um rechtliche Bestimmungen, die Handelsgeschäfte und kaufmännische Personen betreffen.

Kaufmännische Personen sind in diesem Sinne nicht nur die Handelstreibenden selbst, sondern auch sogenannte kaufmännische Hilfspersonen wie Kommissionäre, Lagereigentümer und -betreiber, Spediteure und ähnliche mit dem Handel assoziierte Personen. Grundsätzlich gilt natürlich auch für kaufmännische Personen das allgemeinere Privatrecht, aber es wird um das zusätzliche Handelsrecht ergänzt.

Ein weiteres Sonderrecht ist das Arbeitsrecht. Arbeitsrecht beschäftigt sich mit den rechtlichen Beziehungen innerhalb eines Arbeitsverhältnisses, also zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Das Teilgebiet des kollektiven Arbeitsrechts ist auf die rechtlichen Beziehungen von Vertretungsorganen der Arbeitgeber und Arbeitnehmer spezialisiert.

Andere Sonderrechte sind das Wertpapierrecht und das Mietrecht. Privatrecht ist ein Teil der Rechtsprechung, der international sehr stark differiert. Das heißt: Für rechtliche Belange des privaten Bereichs, die mehrere Länder betreffen, gibt es eigene Regulierungen.

Bitte bewerten (1 - 5):

Der Artikel Zivilrecht
befindet sich in der Kategorie:
Börsenlexikon