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Betriebsstilllegung

Die Betriebsstilllegung ist die Einstellung jeglicher betrieblicher Tätigkeit.

Des Weiteren ist es die Auflösung der zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer bestehenden Produktionsgemeinschaft.

Eine Betriebsstilllegung liegt vor, wenn die ernstliche Absicht des Unternehmers erkennbar wird, die Weiterverfolgung des bisherigen Betriebszweckes dauernd oder für unbestimmte, wirtschaftlich nicht unerhebliche Zeit aufzugeben.

Ist eine Öffnung nach kurzer Zeit wieder beabsichtigt, dann spricht man von einer Betriebsunterbrechung.

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