Börsenordnung
Die Börsenordnung ist die Satzung einer Börse. Das Börsengesetz schreibt vor, dass für jede Börse eine Börsenordnung zu erlassen ist. Sie ist von dem zuständigen Landeswirtschaftsministerium zu genehmigen. Die Börsenordnungen der einzelnen deutschen Börsen weichen inhaltlich zwar leicht voneinander ab, doch sind die wesentlichen Fragen einheitlich geregelt.
So sind in den Börsenordnungen Bestimmungen über Geschäftszweige und Organisation der Börse, Veröffentlichung der Preise und Kurse, Zusammensetzung und Wahl der Mitglieder der Zulassungsstelle, Berechtigung des Börsenvorstandes, die Umsätze zu veröffentlichen, Bedeutung der Kurszusätze und Hinweise u. a. zu treffen. Bei den Bestimmungen über die Organe wird geregelt, wie viele Mitglieder der Börsenvorstand hat, wie er sich zusammensetzt und die Wahl zu erfolgen hat.