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Börsenschreiber

In der Schweiz sitzt ein vom Regierungsrat gewählter Börsenschreiber in der Mitte des Börsenrings. Er gibt durch Verlesung in der Reihenfolge ihrer Eintragung im offiziellen Kursblatt die kotierten Wertpa­piere zum Handel frei und hält die zustan­de gekommenen Kurse (Brief- und Geld­kurse) für jedes Wertpapier fest.

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