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Genehmigtes Kapital

Das genehmigtes Kapital ist ein von der Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft (AG) beschlossener Betrag, bis zu dem der Vorstand der AG unter Zustimmung des Aufsichtsrats innerhalb der nächsten fünf Jahre das Gesellschaftskapital durch die Ausgabe neuer Aktien erhöhen kann.

Die Höhe des genehmigten Kapitals darf nicht mehr als 50 Prozent des vorhandenen Grundkapitals der AG betragen.

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