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Konzern

Ein Konzern ist ein Zusammenschluss von Unternehmen, die rechtlich selbstständig bleiben, unter einer einheitlichen Leitung und unter Aufgabe ihrer wirtschaftlichen Unabhängigkeit. Konzerne werden meist im Zuge wechselseitiger Kapitalbeteiligungen oder über die Gründung einer Dachgesellschaft (Holding) errichtet.

Die Konzernbildung kann sich in unterschiedlicher Form vollziehen:

  1. Der horizontale Konzern ist ein Zusammenschluss von Unternehmen auf der gleichen Produktionsstufe (z. B. die Vereinigung von Stahlwerken zu einem Stahlkonzern).
  2. Der vertikale Konzern ist ein Zusammenschluss von Unternehmen, der aufeinander folgende Produktionsstufen miteinander verbindet, sodass die Konzerntätigkeit im Extremfall die Rohstoffgewinnung und -Verarbeitung bis hin zum Vertrieb der Endprodukte umfasst (z. B. eine Verbindung von Erzgrube, Stahlwerk und Maschinenfabrik).
  3. Der diagonale Konzern (auch Mischkonzern) vereint Unternehmen unterschiedlicher Wirtschaftszweige (z. B. ein Zusammenschluss von Bank und Versicherung).

Bei der Gründung von Konzernen geht es darum, Liquiditätsvorteile zu gewinnen, das Risiko zu streuen und den Produktionsablauf zu rationalisieren. Konzernbildungen, die eine Marktbeherrschung zum Ziel haben (sog. Trusts), sind wettbewerbsrechtlich verboten.

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