Nachrangige Anleihen
Bei nachrangigen Anleihen werden deren Inhaber im Fall der Insolvenz des Emittenten der Anleihe erst nach Befriedigung anderer vorrangiger Forderungen aus der Liquidationsmasse bedient.
Sie sind den erstrangigen Anleihen des Emittenten daher nachgeordnet. Wegen dieses Nachteils liegt die Rendite grundsätzlich höher als bei vergleichbaren, nicht nachrangigen Anleihen des gleichen Unternehmens.