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Optionsausübung

Der Optionskäufer kann als der aktive Partner eines Optionsgeschäfts den Zeitpunkt der Optionsausübung (bei der amerikanischen Option) allein bestimmen.

Bei der europäischen Option ist die Ausübung nur am Verfalltag möglich. Bei der amerikanischen Option - der weitaus gängigeren Options-Variante - muss der Optionskäufer an den Optionsverkäufer bei Ausübung den vereinbarten Basispreis für die zu erwerbenden Werte zahlen, kann jedoch die per Option erworbenen Werte gleichzeitig an der Börse verkaufen, so dass für ihn keine Liquiditätsbelastung eintritt.

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