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Quellensteuer

Die Quellensteuer ist eine Form der Besteuerung von Einkünften aus Kapitalerträgen. Bei dieser Besteuerung wird dem Empfänger nur der um die Steuer gekürzte Ertrag ausgeschüttet.

Die Quellensteuer wird direkt an die Finanzbehörden abgeführt. In Einzelfällen können Berechtigte (meist Steuerinländer) die Quellensteuer als Steuervorauszahlung gegen andere Steuerschulden verrechnen.

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